Häusliche Pflege & Hauswirtschaftliche Versorgung
Häusliche Pflege
Leistungskomplexe
Leistungskomplex 1: Erstbesuch
• Pflegeanamnese und strukturierte Informationssammlung
• Feststellung von Hilfe- und Pflegebedarf, Ressourcen und Risiken
• Beratung zu Hilfen, Hilfsmitteln, Prophylaxen und Wohnraumanpassung
• Informationen zu Leistungen und Angeboten
Leistungskomplex 2: Folgebesuch
• Einschätzung bei veränderten Pflegebedarfen
• Aktualisierung von Hilfen, Leistungen und Kosten
• Beratung zu Anpassungen
• Leistungskomplex 3: Empfehlung zu Hilfsmitteln
• Fachliche Empfehlung einer Pflegekraft zu benötigten Hilfsmitteln
Leistungskomplex 4: Hilfe bei Teilkörperpflege
Beinhaltet insbesondere:
• Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen von Sitz- und Liegegelegenheiten
• An- und Auskleiden
• Teilwaschung inkl. Hautpflege (Ober- oder Unterkörper, mind. Intimbereich)
• Mundpflege / Zahnpflege / Prothesenpflege / Lippenpflege
• Rasieren und/oder Gesichtspflege
• Kämmen, einfache Frisur
• Bett machen / richten
Hinweis: Transfer zur Waschgelegenheit ist enthalten.
Mit Prophylaxen (§ 2 Abs. 4).
Leistungskomplex 5: Hilfe bei Ganzkörperpflege
Beinhaltet insbesondere:
• Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen von Sitz- und Liegegelegenheiten
• An-/Auskleiden
• Ganzkörperwäsche oder Duschen inkl. Hautpflege
• Haarwäsche und Trocknen
• Mund- und Zahnpflege, Prothesenpflege, Lippenpflege
• Rasieren und/oder Gesichtspflege
• Kämmen, einfache Frisur
• Bett machen / richten
• ggf. Schneiden und Feilen von Nägeln (wenn gesundheitlich unbedenklich)
Mit Prophylaxen (§ 2 Abs. 4).
Leistungskomplex 6: Hilfe beim Baden
Beinhaltet insbesondere:
• Leistungen der Ganzkörperpflege
• Baden (Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich, Gesäß, Beine, Füße)
• Vor-/Nachbereitung, Nutzung von Hilfsmitteln (Sitzbrett, Lifter etc.)
Mit Prophylaxen (§ 2 Abs. 4).
Leistungskomplex 7: An-, Aus-, Umkleiden
• Richten der Kleidung
• Begleiten zum Ort des An-/Umkleidens
• An-/Auskleiden
• Begleiten innerhalb der Wohnung
Leistungskomplex 8: Einfache Hilfe bei Ausscheidung
• Unterstützung beim Toilettengang (Kombi mit LK 4–6)
• Entleeren / Entsorgen von Sekreten (Katheterbeutel, Stomabeutel, Sonde etc.)
• Kontrolle auf Auffälligkeiten, ggf. Arztkontakt
Leistungskomplex 9: Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidung
• Hilfe beim Toilettengang
• An-/Auskleiden
• Unterstützung bei Blasen- und/oder Darmentleerung
• Wechsel Inkontinenzmaterial oder Stomaversorgung
• Entsorgung von Sekreten
• Intimpflege
Leistungskomplex 10: Lagern
• Maßnahmen zum Positionswechsel (situationsgerechtes Liegen/Sitzen, Prophylaxe)
• Betten machen / richten
Mit Prophylaxen (§ 2 Abs. 4).
Leistungskomplex 11: Mobilisation
• Förderung der Aktivität (Gehen, Stehen, Treppensteigen, Gleichgewicht)
• auch mit Hilfsmitteln (z. B. Lifter)
• auf Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse (z. B. bei Paresen, Parkinson, Demenz)
Mit Prophylaxen (§ 2 Abs. 4).
Leistungskomplex 12: Hilfe bei Nahrungsaufnahme
• mundgerechtes Zubereiten
• Hilfe beim Essen und Trinken
• Hygiene (Hände/Gesicht waschen, Kleidung säubern)
Mit Prophylaxen (§ 2 Abs. 4).
Leistungskomplex 13: Sondennahrung bei implantierter Magensonde
• Verabreichung über Magensonde, Jejunostomie, PEG
• Zubereitung / Erwärmen der Nahrung
• Positionierung des Pflegebedürftigen
• Lagekontrolle der Sonde
• Spülen nach Applikation
Hinweis: Ernährung, keine Medikation.
Leistungskomplex 14: „Kleine Hilfen“
Beinhaltet eine der folgenden Leistungen:
• Mundpflege (inkl. Lippenpflege, Prothesenversorgung)
• Nagelpflege (Schneiden, Reinigen, Feilen; keine medizinische/kosmetische Behandlung)
• Gesichtsrasur (Nass- oder Trockenrasur inkl. Gesichtspflege)
• Haarwäsche (Waschen, Trocknen, Kämmen, einfache Frisur – kein Schneiden, Färben, aufwändige Frisuren)
Hinweise:
Werden mehr als zwei Teilleistungen erbracht → LK 4 anwenden
Leistungskomplex 15: Hilfestellung beim Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung
• An-/Auskleiden
• Treppensteigen
• Begleitung zwischen Wohnung und Haustür
Leistungskomplex 16: Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
• An-/Auskleiden
• Treppensteigen
• Begleitung zu erforderlichen Terminen (z. B. Arzt, Behörde)
Nicht enthalten: Spaziergänge, Freizeitaktivitäten, Kulturveranstaltungen.
Leistungskomplex 17: Zusätzliche pflegefachliche Anleitung
• Anleitung des Pflegebedürftigen / Pflegeperson zur Stabilisierung der Pflegesituation
• Themen z. B. Selbstversorgung, Mobilität mit Hilfsmitteln, Umgang mit Krankheitsanforderungen
• Durchführung durch Pflegefachkraft, Dokumentation erforderlich
• Nur abrechenbar in Kombi mit körperbezogenen Pflegemaßnahmen (LK 4–13, 16)
Leistungskomplex 18: Einsatz einer zweiten Pflegekraft
Erforderlich z. B. bei:
• Adipositas
• Mobilitätseinschränkungen (Spastiken, Kontrakturen)
• Palliativversorgung
• hilflose Lage nach Sturz
Leistungskomplex 19: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (§ 36 Abs. 2 S. 3 SGB XI)
Umfassen Unterstützung im Alltag bei psychosozialen Problemlagen, Orientierung, Kommunikation, Tagesstruktur, Aktivierung.
Beinhaltet:
• Begleitung
o Aktivitäten zur Kommunikation / sozialen Kontakten (Spaziergänge, Friedhof, Besuch von Bekannten etc.)
o Unterstützung bei Organisation von Dienstleistungen
• Beschäftigung
o Tagesstruktur aufbauen / einhalten
o bedürfnisgerechte Beschäftigung, Hobby, Spiel
o Unterstützung beim Tag-/Nacht-Rhythmus
• Beaufsichtigung
o Anwesenheit zur Vermeidung von Gefährdung
o emotionale Sicherheit
Hinweise:
Dokumentation Bestandteil
Betreuung kann als Gemeinschaftsleistung im häuslichen Umfeld erfolgen (Pooling)
Leistungskomplex 20: Hilfen bei Haushaltsführung
Beinhaltet insbesondere:
• Einkaufen
• Mahlzeiten zubereiten
• Reinigung der Wohnung
• Botengänge (Post, Arzt, Apotheke)
• Wäschepflege
• Betten beziehen
• sonstige hauswirtschaftliche Verrichtungen
Hinweis: Kann als Gemeinschaftsleistung im häuslichen Umfeld erfolgen (Pooling).
Hausbesuchspauschalen
Wenn Leistungen nach § 37 SGB V und § 36 SGB XI nebeneinander erbracht → Kosten hälftig auf Kranken- und Pflegekassen verteilt
Bei ausschließlicher Grundpflege / hauswirtschaftlicher Versorgung nach SGB XI → volle Zuordnung zum SGB XI
Abrechenbar bis zu dreimal täglich im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen (abweichend auf Wunsch der Versicherten)
Bei gleichzeitiger Pflege mehrerer Personen in einer Wohnung → nur einmal abrechenbar